25 Jahre Allgemein Bildung

Kinderrechte: Am 20.09.2024 ist zum 70. Mal Weltkindertag!

Der Weltkindertag findet jedes Jahr am 20. September statt. 2024 bereits zum 70. Mal! Das Motto wird jedes Jahr vom Deutschen Kinderhilfswerk gemeinsam mit UNICEF Deutschland festgelegt. In diesem Jubiläumsjahr lautet es: 

“Mit Kinderrechten in die Zukunft”.

Menschenrechte, Grundrechte, Kinderrechte?

Die Menschenrechte gelten für alle Menschen und wurden 1948 von den Vereinten Nationen festgelegt. Viele Staaten, darunter auch Deutschland, haben diese Rechte als so genannte Grundrechte in ihren Verfassungen verankert. Selbstverständlich gelten die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte/Grundrechte auch für Kinder! Da sie aber darüber hinaus eines besonderen Schutzes bedürfen, hat die UN-Kinderrechtskonvention 54 Artikel und drei Zusatzprotokolle für alle Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres formuliert. Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland wie in 195 anderen Staaten ratifiziert und steht damit über den Landesgesetzen.

Im Early Excellence-Ansatz wird pädagogisches Fachpersonal bei der Einhaltung von Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention durch den Ethischen Code unterstützt: Denn dieser orientiert sich konsequent an den Bedürfnissen und Wünschen von Kindern und deren Familien und trägt damit zum Wohl des Kindes bei. (Andreas Reith, Heinz und Heide Dürr Stiftung)

Auf Early Excellence-Connect finden Interessierte Wissenswertes rund um diesen pädagogischen Ansatz der frühkindlichen Bildung. Fachkräfte erhalten darüber hinaus in einem Mitgliederbereich vertiefende Informationen für die pädagogische Praxis.

Die Förderarbeit in der Heinz und Heide Dürr Stiftung setzt zwei der vier Leitprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auf besondere Weise um: Die Priorisierung des Kindeswohls (Artikel 3) und die Sicherung von Entwicklungschancen (Artikel 5 & 6):

Artikel 3, 5 & 6 der UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 3: Wohl des Kindes

(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Artikel 5: Respektierung des Elternrechts

Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.

Artikel 6: Recht auf Leben

(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.

Aber nicht nur im Förderbereich „Bildung & Soziales“ liegt unserer seit 25 Jahren tätigen Stiftung die Umsetzung der Kinderrechte am Herzen. Gemeinsam mit der NCL-Stiftung wird das „Recht auf Leben“ (Artikel 6) durch Wissenschaft und Forschung zur juvenilen und tödlich verlaufenden Demenz (Kinderdemenz) wissenschaftlich und therapeutisch umgesetzt. Die Forschungsförderung soll ermöglichen, mehr über die Entstehung dieser sehr seltenen Erkrankung zu erfahren und Kindern eine Aussicht auf bisher fehlende Therapie- und Heilungsansätze geben.

Unser Förderpartner, die NCL-Stiftung, hat auf YouTube eine Aufklärungskampagne ins Leben gerufen, die die an Kinderdemenz erkrankte Sarah und ihre Familie ebenso in den Mittelpunkt rückt wie das Team der NCL-Stiftung und seine Schirmherr*innen.

Wird der Kulturbegriff weiter gefasst, endet kulturelle Bildung weder am Schultor noch an den Kita-Pforten. (Heinz Dürr)

Neben “Forschung & Wissenschaft” und “Bildung & Soziales” bezieht die Heinz und Dürr Stiftung auch im Förderbereich “Kunst & Kultur” das Wohl von Kindern und ihren Familien bewusst in die Projektgestaltung ein. Die längste Kooperation in diesem Bereich besteht mit der Komischen Oper Berlin. Unter dem Stichwort Kulturvermittlung wurden anlässlich der viel diskutierten Flüchtlingszuwanderung 2015/2016 die “Willkommensklassen” ins Leben gerufen. Diese bieten den Kindern und ihren Familien, für die fast alles neu ist, wenn sie nach Deutschland kommen, mit “Peter und der Wolf” von Sergej S. Prokofjew. eine Symbolkraft, die musikalisch und körperlich eine Annäherung und vielleicht sogar eine Überwindung von (kulturellen) Ängsten ermöglichen möchte.

Die Musiktheaterpädagogik der Komischen Oper Berlin erarbeitet mit den Kindern das Stück “Peter und der Wolf”. Höhepunkt ist der Besuch der Aufführung in Deutsch und Arabisch bzw. Deutsch und Ukrainisch, zu dem die Kinder und ihre Eltern eingeladen werden. Foto: Aurelio Schrey

Wir danken unseren Projektpartner*innen, die das Wohlbefinden von Kindern nicht nur im Zentrum ihres Wertekanons verankert haben, sondern Projekte realisieren, die den Kinderrechten eine praktische und gestalterische Form geben. Damit wird die Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention formulierten Kinderrechte sichtbar und Institutionen, Verbände und Einzelpersonen werden motiviert, die Rechte nicht nur zu kennen und zu achten, sondern auch Ideen zu ihrer Implementierung zu entwickeln und umzusetzen.