Häufige Fragen zur Förderanträgen

Gibt es Fördereinschränkungen?

Ja, im Kulturbereich beschränkt sich die Förderung auf das deutschsprachige Sprechtheater in Berlin. Im Forschungsbereich auf neurologische und vererbbare Erkrankungen im Bereich der Molekularbiologie und Genetik sowie auf Energieeffizienz in der Produktion und ethische Fragestellungen im Rahmen von Digitalisierung. Im Bildungsbereich sind die Förderungen auf die frühkindliche Bildung beschränkt.

Gibt es Fristen, die einzuhalten sind?

Nein, ein Antrag kann jederzeit eingereicht werden, wobei dieser mindestens 3 Monate vor Projektbeginn vorliegen muss.

Ist eine bestimmte Antragsform einzuhalten?

Nein, ein Antrag kann formlos per E-Mail eingereicht werden: info@heinzundheideduerrstiftung.de

Was sollte ein Antrag beinhalten?

Der Antrag sollte eine Projektbeschreibung (möglichst kurz & prägnant), Finanzierungsplan, Zeitplan und Ort enthalten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 2 – 3 Wochen. Sollte der Arbeitsaufwand der Begutachtung höher sein, kann es zu Verzögerungen kommen.

Wie hoch kann der beantragte Betrag sein?

Dazu können wir keine Auskunft geben.